Pressemitteilungen
Mythos: Ein Ehepartner haftet für die Schulden des anderen
BFH zum Verkauf von Hilfsmitteln für blinde und sehbehinderte Menschen
„Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps“
Urlaubsabgeltung unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist
Ein Testamentserbe trägt das Risiko, dass das Testament unwirksam war - Auch guter Glaube schützt nicht davor, das Erbe herausgeben zu müssen
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Anwalts- und Steuerberatersuche
Visitenkarte
Name |
Wolfgang Arndt |
Berufsbezeichnung |
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht |
Kanzlei |
Reuter, Herwegh & Arndt |
Adresse |
Spichernstraße 55 |
Telefon |
0221/9515520 |
Fax |
0221/517973 |
Mobiltelefon |
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Kontakt/Impressum |
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Rechtsgebiete |
Bank-/Kapitalmarktrecht, Erbrecht, Handels-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Internationales Recht, Vertragsrecht |
Branchen |
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Amtsgerichtsbezirk |
Köln |