(Stuttgart) In einem wegweisenden Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 4. Dezember 2024 entschieden, dass die SOKA-BAU von ehemaligen Baubetrieben keine hohen Verzugszinsen mehr gemäß Tarifvertrag (VTV) fordern darf, wenn sie ihren Betrieb abgemeldet haben.
Darauf verweist die Wiesbadener Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Ingrid Class vom VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, die dieses Urteil vor dem BAG erstritten hat.
Der Fall betraf einen ehemaligen Baubetrieb, der von der SOKA-BAU zur Zahlung rückständiger Beiträge und hoher Zinsen aufgefordert wurde, obwohl der Betrieb bereits seit mehreren Jahren abgemeldet war. Das BAG, so die Wiesbadener Fachanwältin für Arbeitsrecht Ingrid Claas, gab dem Unternehmen Recht und begründete seine Entscheidung damit, dass mit der Betriebsabmeldung auch der Geltungsbereich des Tarifvertrags ende.
Folglich könne die SOKA-BAU keine über den gesetzlichen Zinssatz hinausgehenden Forderungen stellen.
- Auswirkungen des Urteils
Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen für zahlreiche ehemalige Baubetriebe:
- Rechtssicherheit: Das BAG-Urteil schafft Klarheit in einem bislang nicht entschiedenen Rechtsbereich und gibt ehemaligen Unternehmen Rechtssicherheit.
- Kostensenkung: Betroffene können von der Entscheidung profitieren, da sie nicht mehr mit hohen tarifvertraglichen Zinsen belastet werden dürfen.
- Anwendbarkeit: Das Urteil ist nicht nur auf abgemeldete Betriebe beschränkt, sondern betrifft auch Unternehmen, die aus anderen Gründen nicht oder nicht mehr unter den Geltungsbereich des VTV fallen.
- Fazit
Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil eine wichtige Entscheidung für die Bauwirtschaft getroffen. Unternehmen, die von der SOKA-BAU zur Zahlung hoher Zinsen aufgefordert werden, sollten ihre rechtliche Situation prüfen und sich gegebenenfalls anwaltlich beraten lassen.
Rechtsanwältin Ingrid Claas und ihre Kanzlei in Wiesbaden vertreten Mandanten in vergleichbaren Fällen und unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte nicht nur gegenüber der SOKA-BAU, sondern in allen Sozialkassenverfahren.
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